1. Wir müssen schließen!
- da die Landesmittel bereits seit 2 Jahren nicht mehr ausreichten, um einem Berater eine angemessene Vergütung zu zahlen, ja nicht einmal den Mindestlohn,
- da seit nunmehr zwei Jahren auf unsere Klage beim Verwaltungsgericht keine Reaktion erfolgte,
- da auch die Corona-Soforthilfe aufgebraucht ist,
- da durch Corona auch die Anwaltseinnahmen unseres Stellenleiters zurück gingen, so dass er den Verein durch Spenden in der benötigten Höhe nicht mehr unterstützen kann und
- da unser Stellenleiter wegen all dieser Probleme schwer erkrankt ist.
Wir nehmen ab sofort keine neuen Beratungsfälle mehr an, werden aber die bereits angenommenen noch soweit es möglich ist zum Abschluss bringen.
Wir haben gerne geholfen, aber ohne die von uns benötigte Hilfe und Unterstützung sind wir leider dazu nicht mehr in der Lage. Wir danken für Ihr langjähriges Vertrauen.
2. Die Änderung des Insolvenzverfahrens - schon wieder Volks- und EU-Verarschung?
Das neue Gesetz sollte bereits am 1.10.2020 in Kraft treten und nun entscheidet der Gesetzgeber einfach nicht? Die gesamte rechtliche Entwicklung ist nichts anderes als offenkundige Zeitschinderei der Lobbyisten, um die Änderungen zu verhindern! Seit 2014 ist der Staat bereits gegenüber der EU mit ihrer Forderung nach einem 3-jährigen Insolvenzverfahren im Obligo, unsere Regierung schiebt dies nun schon seit 6 Jahren hinaus. Das ist regelrecht unverschämt! Die Betroffenen vertrauen auf die angekündigte Gesetzesänderung, wir haben sie bereits darauf vorbereitet und nun straft man uns dafür Lügen, weil wir taten, was unsere Aufgabe ist! Auch das ist für uns ein wahrhaft triftiger Grund, die Beratungsstelle einzustellen, weil wir nicht nur miserabel bezahlt werden, sondern man uns auch noch die Menschen über vermeintliche verbesserte Hilfen in die Irre führen ließ!
Danke für die Zusammenarbeit an die zuständigen staatlichen Stellen, aber nun quittieren wir den Dienst!
Finanzielles Chaos und keine Idee mehr? Suchen Sie einen Weg, um aus den Schulden herauszukommen! Hier berät Sie ein Jurist im Rahmen der sozialen Schuldnerberatung. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, sich mit den Gläubigern zu einigen, wie man Ruhe vor der Zwangsvollstreckung bekommt und wie man über ein Insolvenzverfahren zum Erlass offener Schulden gelangt (Restschuldbefreiung). Wir arbeiten für Sie kostenlos, wenn das Land Niedersachsen aufkommt oder Sie einen Beratungsschein vom JobCenter (Region Hannover) oder eine Kostenzusage vom Sozialamt erhalten können und mit Einschränkungen, wenn Sie Schulden aus früherer Selbständigkeit haben. Ohne eine Kostenübernahme müssen wir unsere Arbeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechnen.
Wichtige Änderung: Wegen der derzeit miserablen Bezahlung seitens des Landes Niedersachsen können wir derzeit leider keine kostenfreien Wiederholungen des Schuldenbereinigungsverfahrens mehr anbieten.
Land Niedersachsen hungert Schuldnerberatungsstellen aus!
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Bringen Sie zu Ihrem Termin eine Aufstellung Ihrer monatlichen Ausgaben und Einnahmen mit, Unterlagen von allen Gläubigern (1 Anschreiben von jedem genügt) sowie Ihre aktuellen Einkommensnachweise (z.B. die beiden letzten Gehaltsabrechnungen, den aktuellen Leistungsbescheid). Sollten Sie nicht mehr von allen Gläubigern Unterlagen haben, helfen wir bei einer kostenlosen Selbstanfrage bei der SCHUFA.